und damit jeder zehnte im Januar 2021 neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) war ein Elektro-Fahrzeug (BEV).
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Die Datenmeldungen der Zulassungsbehörden werden weitestgehend tagesaktuell übermittelt. Der monatliche Abschluss wird in der Regel am letzten Kalendertag des jeweiligen Berichtsmonats durchgeführt. Die ersten Auswertungen werden grundsätzlich am zweiten Werktag des Folgemonats im Internet als Pressemitteilung sowie im Bereich der Fahrzeugstatistiken veröffentlicht.
Angaben zum Beruf beziehungsweise Gewerbe des Fahrzeughalters werden bei der Fahrzeugzulassung ermittelt und im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Der Verschlüsselung liegt ein Verzeichnis mit 38 unterschiedlichen Haltergruppen beziehungsweise Wirtschaftszweigen zugrunde. In den statistischen Veröffentlichungen werden die 22 wichtigsten Kategorien ausgewertet. Mit der 2. Stufe der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde die Systematik der Wirtschaftszweige der europäischen Gemeinschaft (NACE Revision 2) geändert.
Früher beinhaltete der Fahrzeugbestand auch die Anzahl der vorübergehenden Stilllegungen. Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die so genannten vorübergehenden Stilllegungen, gelten seit 01.03.2007 als "Außerbetriebsetzung". In der Konsequenz enthält der Fahrzeugbestand daher nur noch den "fließenden Verkehr" einschließlich der Saisonkennzeichen.
Die Datenhaltung und -auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zur Fahrzeugstatistik umfasst ausschließlich nationale Daten. Europa-Zahlen (englisch) sind zum Beispiel unter www.acea.be erhältlich.
Auswertungen über die Halter von Fuhrparks (Fahrzeugflotten) werden nur als kostenpflichtige Sonderauswertungen erstellt. Auf dieser Basis erstellte Auswertungen können bei speziellen Dienstleistern bezogen werden.
Bitte beachten Sie die Nutzerinformation vom 1. Oktober 2020: Statistische Sonderauswertungen
Die Automobil-Hersteller, Verbände und Klubs.
Die deutsche Güterkraftverkehrsstatistik liefert die Ergebnisse für deutsche Fahrzeuge. Statistiken zum Verkehr mit europäischen Lastkraftfahrzeuge in Deutschland werden auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 6/2003 erstellt, die können aufgrund des Meldeverfahrens frühestens ein Jahr nach Ende des Berichtsjahres erzeugt werden.
Nach § 12 Verkehrsstatistikgesetz besteht Auskunftspflicht. Sobald ein Fahrzeug für die Befragung ausgewählt wird, gibt es keine Möglichkeit, sich von der Auskunftspflicht befreien zu lassen. Eine Verweigerung kann mit Bußgeld geahndet werden.
Die Fahrzeuge werden nach einem repräsentativen Stichprobenverfahren ausgewählt. Es ist sichergestellt, dass ein ausgewähltes Fahrzeug nur einmal im Jahr in die Befragung gelangt, es sei denn, das Fahrzeug wird technisch verändert oder auf einen anderen Halter umgeschrieben. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb beziehungsweise Unternehmen mehrmals pro Jahr in die Erhebung gelangt um so größer, je umfangreicher sein Fuhrpark ist. Für die Befragungsauswahl ist grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern das Fahrzeug maßgebend.
Die Angaben fließen in die Statistik "Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge" ein, die Sie kostenfrei einsehen beziehungsweise herunterladen können.
Nur Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast und alle Sattelzugmaschinen, die in Deutschland angemeldet sind.
Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Kosten für den entstandenen Aufwand.
Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Portokosten. Seit Ende 2006 wird aber auch ein kostenfreier Service zur Meldung über das Internet angeboten.
Möchten Sie Ihren Fragebogen zur Güterkraftverkehrs-Statistik im Online-Verfahren ausfüllen?
Daten zum Straßengüterverkehr werden in den meisten europäischen Staaten (unter anderem in der gesamten EU), überwiegend mittels Stichprobenbefragungen, erhoben und veröffentlicht.
Entsprechende Daten zum Herunterladen finden Sie unter der Rubrik "Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge". Spezielle Fragestellungen beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Zur Beurteilung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung des Straßengüterverkehrs auf nationaler und internationaler Ebene (zum Beispiel Straßenbauplanung, Planung verkehrs- und umweltbezogener Maßnahmen, Marktanalysen).
Entsprechende Daten zum Herunterladen finden Sie unter der Rubrik Verkehr europäischer Lastkraftfahrzeuge.
Spezielle Fragestellungen beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Die statistische Erhebung zum Güterkraftverkehr mit europäischen Fahrzeugen wird durch Verordnung (EU) Nr. 70/2012 geregelt. Sie gilt für die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten seit 1999 und wurde 2002 auch in das EWR-Abkommen aufgenommen. Danach muss jeder EU-Mitgliedstaat sowie Norwegen (seit 2002), Liechtenstein (seit 2003) und die Schweiz (seit 2006) gemeinschaftliche Statistiken über den Güterkraftverkehr mit im jeweiligen Staat zugelassenen Güterkraftfahrzeugen und deren Fahrten erstellen. Die Datengewinnung erfolgt zumeist (wie in Deutschland) als Stichprobenerhebung. Fahrzeuge, deren Nutzlast 3,5 Tonnen oder deren zulässiges Gesamtgewicht 6 Tonnen unterschreitet, dürfen von der Erhebung ausgenommen werden. Von dieser Ausnahmeregelung wird in den einzelnen Meldestaaten zumeist - jedoch uneinheitlich - Gebrauch gemacht. Die erhobenen Statistikdaten sind an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) in Luxemburg zu übermitteln. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 6/2003 übermittelt Eurostat wiederum aggregierte Daten aus diesem Datenpool an die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zur Vervollständigung der eigenen nationalen Datenbasis für Statistiken über den Güterkraftverkehr.
Besonderheiten zu den einzelnen Berichtsjahren sind den jeweiligen Methodischen Erläuterungen zu entnehmen.
Dies ist die zurückgelegte Entfernung der im Inland (hier: in Deutschland) zugelassenen Kraftfahrzeuge, gemessen in Kilometern. Dabei ist egal, ob inländische und ausländische Straßen befahren werden.
Im Gegensatz dazu wird die auf dem inländischen Straßennetz (hier: auf deutschem Straßennetz) zurückgelegte Entfernung als "Inlandsfahrleistung" bezeichnet. Dabei ist egal, ob sie in- oder ausländische Fahrzeuge erbracht haben.
Dies ist die Summe der in einem Kalenderjahr zurückgelegten Entfernung aller Fahrzeuge, gemessen in Kilometern. Werden die gemessenen Strecken von im Inland (hier: Deutschland) zugelassenen Kraftfahrzeugen erbracht, so handelt es sich um die Jahresfahrleistung der Inländer.
Die für ein einzelnes Fahrzeug für ein Kalenderjahr ermittelte zurückgelegte Entfernung, gemessen in Kilometern. Sie ergibt sich, indem die Jahresfahrleistung durch den mittleren Fahrzeugbestand geteilt wird.
Er ist ein statistischer Wert und bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge über den Zeitraum eines Kalenderjahres, ermittelt aus der Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge zu verschiedenen Zeitpunkten.
Das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bildet die Grundlage für die Berechnung. Da sich das ZFZR täglich durch Neuzulassungen, An- und Abmeldungen verändert, erfolgt die Hochrechnung der Fahrleistung anhand des "mittleren Fahrzeugbestandes".
Nein. Bei dem am 1. Januar eines Jahres ermittelten Fahrzeugbestand handelt es sich um einen zeitpunktbezogenen Wert. Beim "mittleren Fahrzeugbestand" handelt es sich um einen zeitraumbezogenen Wert, der Veränderungen im zeitlichen Verlauf eines Kalenderjahres einschließt.
Verfügbar sind Merkmale, die im Datensatz zu den Hauptuntersuchungen (HU) enthalten sind oder Merkmale die dem HU-Datensatz über eine Typdaten-Referenz valide zugespielt werden können. Dies sind:
Dies hängt mit dem Modellrechnungsverfahren zusammen, das (noch) keine valide Differenzierung ermöglicht. Entwickelt wurde das Verfahren im Jahr 2010 im Forschungsprojekt FE-Nr.: 70.0832/2008 ("Laufende Hochrechnung der Kfz-Fahrleistungen auf Basis von Hauptuntersuchungsdaten") des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom Institut für angewandte Verkehrs- und Tourismusforschung (IVT) e.V. Das für die Hochrechnung der Daten zu Grunde liegende Schichtungskonzept sieht vor dem Hintergrund der seinerzeit gegebenen Fallzahlen in den HU-Daten lediglich die Trennung von Benzin, Diesel und "sonstigen Antriebsarten" vor. Eine valide Ausweisung der Fahrleistungen und des mittleren Fahrzeugbestands der einzelnen unter "sonstigen Antriebsarten" fallenden Gruppen, wie z. B. E-Fahrzeuge, ist daher aktuell nicht möglich.
Beabsichtigt ist hier Verbesserungen zu erzielen, da sich mit der Eintragung der Hauptuntersuchungsdaten im zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (gemäß § 34 (2) Nr. 5 FZV) weitere Möglichkeiten eröffnen. Mittelfristig soll hierzu das methodische Konzept für die Modellrechnung weiterentwickelt werden, wobei auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben stärker im Fokus stehen.
Bisher nicht verfügbare Daten wurden verfügbar und konnten rückwirkend in das Berechnungsmodell einfließen. Die revidierten Ergebnisse ersetzen bereits veröffentlichte Werte, die ihre Gültigkeit verlieren. Mit Veröffentlichung der Daten des Berichtsjahres 2018 werden revidierte Ergebnisse zur Statistik "Verkehr in Kilometern (VK)" für die Jahre 2014 - 2017 ausgewiesen.
Anlass für die Revision ist die Neuberechnung von Faktoren im Modellrechnungsverfahren anhand der seit Ende August 2017 verfügbaren Daten aus der Studie "Fahrleistungserhebung (FLE) 2014", durchgeführt von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese ersetzen die bisherigen Faktoren auf Basis von Eckdaten aus der Studie "FLE 2002". Mit Hilfe dieser Faktoren wird die Fahrleistung des Teils der Fahrzeuggesamtheit geschätzt, dessen erster Prüftermin für die Hauptuntersuchung (HU) nach Erstzulassung zeitlich nach dem Berichtsjahr liegt und demnach für diese Fahrzeuge noch keine Information zum Wegstreckenzähler vorliegt. Der Bericht
Verkehr in Kilometern (VK), Revisionsbericht 2019 (PDF, 468 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Daten zur Fahrleistung haben sich nur für eine Teilmenge verändert. Angepasst wurden die Faktoren zur Schätzung der Fahrleistung von jungen Fahrzeugen der Fahrzeugarten Personenkraftwagen (Pkw), Lastkraftwagen (Lkw) und Sattelzugmaschinen (SZM), deren erster Prüftermin zeitlich nach dem Berichtsjahr liegt. Die Schätzung der Fahrleistung für alle anderen Fahrzeugarten bleibt unverändert.
Durch die Anpassung der Faktoren werden für die ermittelte Jahresfahrleistung aller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge für die Berichtsjahre 2014 - 2017 sowie die damit verbundene durchschnittliche Jahresfahrleistung je Fahrzeug um 0,2 Prozent höhere Werte ausgewiesen. Der Bericht
Verkehr in Kilometern (VK), Revisionsbericht 2019 (PDF, 468 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Informationen zur FLE 2014 sind im Internet verfügbar bei der "Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)" unter BASt/ FLE 2014.
Informationen zu Mobilitätserhebungen in Deutschland sind im Internet zu finden unter "Mobilitätserhebung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Überblick".
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht Statistiken zu Fahrerlaubnissen unter der Statistikrubrik Kraftfahrer. Neben den laufenden Informationen über die Erteilungen von Fahrerlaubnissen innerhalb eines Berichtsjahres können Bestandsauswertungen nur zum Besitz jener Fahrerlaubnisse durchgeführt werden, die seit dem 1. Januar 1999 erteilt (Beginn der zentralen Speicherung im KBA) beziehungsweise nachträglich auf einen Kartenführerschein umgeschrieben wurden.
Weitergehende Studien zum Fahrerlaubnisbesitz führen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durch.
Wenden Sie sich bitte an:
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlinoder
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch-GladbachDas Kraftfahrt-Bundesamt erstellt keine Statistiken über Verkehrsunfälle. Wenden Sie sich bitte an:
Statistisches Bundesamt (StBA) in WiesbadenDas Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) in München wertet Daten zu Fahrschulen aus.
Das Institut ist unter folgender Nummer zu erreichen:
Neben den ersten Ergebnissen im Überblick auf der KBA-Fachseite Statistik steht Ihnen unter dem jeweiligen Fachthema ein umfangreiches Angebot an kostenlosen Veröffentlichungen zur Verfügung.
Statistiken und Verzeichnisse werden im Rahmen der Grundinformation grundsätzlich jährlich überarbeitet und veröffentlicht. Ausnahme bilden die statistischen Monatsergebnisse für Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Fahrzeugen, die Verkehrsleistung im Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge sowie einzelne technische Verzeichnisse. Eine Aktualisierung der Anschriftenverzeichnisse im PDF-Format erfolgt quartalsweise.
Nach dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzern gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Europäischen Verhaltenskodex ist die Beschränkung von Vorab-Informationen ein Kriterium für die „Unabhängigkeit und Objektivität“ eines Statistikamtes. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis jedweder Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicherzustellen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und gibt Vorab-Informationen nur begrenzt an bestimmte Nutzer.
Konkret bedeutet dies: Das Kraftfahrt-Bundesamt liefert arbeitstäglich Ergebnisse seiner Fahrzeugstatistik über Neuzulassungen unter Einbindung von Verbänden der Branche für interne Zwecke von Fahrzeugherstellern.
Sie finden das komplette Angebot an Statistiken und Verzeichnissen unter der Fachseite Statistik.
Alle Produkte werden grundsätzlich als PDF- oder Excel-Dateien angeboten. Eine Auflistung aller Produkte finden Sie hier:
Produkte der Statistik, Stand: 23. Februar 2021 (PDF, 290 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ja, wenn die Gliederungstiefe der amtlichen Statistiken nicht ausreicht und Auswertungen nach anderen Merkmalen, in anderen Dateiformaten und/oder anderen Nutzungsrechten gewünscht werden, können Sonderauswertungen gegen Kostenerstattung durchgeführt werden, siehe hierzu auch
Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Bitte beachten Sie die Nutzerinformation vom 1. Oktober 2020: Statistische Sonderauswertungen
Der Grundinformation gehören Statistiken und Verzeichnisse an, die über unser kostenloses Online-Angebot zu beziehen sind. Die Inhalte richten sich an die breite Öffentlichkeit und dienen dazu, den allgemeinen Informationsbedarf zu decken. Zusätzlich gehören Produkte, die in einer tieferen Merkmalsgliederung zu beziehen sind, zur Grundinformation. Diese Produkte werden zur Deckung eines wiederkehrenden Informationsbedarfes mit standardisierten Verfahren erzeugt und im PDF- oder Excel-Dateiformat zur Verfügung gestellt.
Zur Individualleistung gehören einmalige oder laufende Sonderauswertungen gegen Kostenerstattung, welche auf spezielle Nachfrage hin angeboten werden. Die Leistungen werden gesondert kalkuliert und auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung geliefert, siehe hierzu auch
Bitte beachten Sie die Nutzerinformation vom 1. Oktober 2020: Statistische Sonderauswertungen
Basis ist immer der mit der Auftragsabwicklung unmittelbar verbundene tatsächliche Aufwand. Dabei werden Kalkulationen im Vollkostendeckungsprinzip in Anlehnung an die §§ 63 und 61 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorgenommen. Neben den tatsächlichen entstehenden Personal- und Sachaufwendungen werden Gemeinkosten aus Umlagen und Verrechnungen in die Preisbildung einbezogen (zum Beispiel für die Nutzung der Infrastruktur). Diese betragen aktuell rund 65 Prozent auf die tatsächlich angefallenen Personalkosten. Zuschläge für Informations- (100 %) und Weiterverwertungsrechte (200 %) sowie Rabatte für Forschungs- (50 %) und Ausbildungszwecke (25 %) werden nach bundeseinheitlichem Standard auf den Selbstkostenpreis erhoben.
Beispiel für das Berechnungsschema:
Tatsächliche Personalkosten + 65 Prozent Gemeinkostenzuschlag + direkt zuordenbare Sachausgaben für IT, Prozesskosten, Auslagen (zum Beispiel Porto- oder Druckkosten) und Ähnliches + Zuschläge aus erweiterter Nutzung abzgl. Rabatt = Endkosten/Preis netto; zuzüglich Umsatzsteuer (19 %) = Endkosten/Preis brutto.
Die bis zum Juni 2012 im KBA Shop angebotenen Veröffentlichungen finden Sie auf der Fachseite Statistik des KBA unter der jeweiligen Produktlinie. Die Informationen stehen dort themenbezogen und kostenfrei als PDF- oder Excel-Dokument bereit. Andere Datenformate können grundsätzlich nur noch als Einzelbestellung über das Kontaktformular kostenpflichtig angefordert werden, siehe hierzu auch
Statistische Mitteilungen und Verzeichnisse können direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden. Einer formalen Bestellung bedarf es nicht.
Weitere Formate können unter Kontaktformular erfragt werden und sind grundsätzlich kostenpflichtig, siehe hierzu auch
Broschüren sind nicht mehr erhältlich.Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Für die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Daten und Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gilt die
In den Projektprozess eingebunden sind neben dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA):
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) BASt ist Initiator und Auftraggeber des Projektpaketes Fahrleistungserhebung 2014. Teilaufgaben des Projektes hat die BASt als Unterauftrag oder im Rahmen von Vereinbarungen an die genannten weiteren Beteiligten vergeben.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist mit der technischen und organisatorischen Abwicklung der Halterbefragung betraut. Hierzu zählen das Ziehungsverfahren, die Bereitstellung und der Versand der Erhebungsunterlagen, die Erfassung der Rückläufe und die Rücklaufkontrolle.
Der IVT Research GmbH obliegt die wissenschaftliche Leitung des Gesamtprojektes „Fahrleistungserhebung 2014“. Dazu übernimmt IVT die Koordination der Teilprojekte, die methodische Unterstützung, die Auswertung der Erhebungsdaten sowie die Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
Die Interrogare GmbH ist Dienstleister für Internetbefragungen. Für die Durchführung der Online-Erhebung wurde von der Interrogare GmbH ein entsprechender Online-Fragebogen programmiert. Die Antworten der Teilnehmer werden bei der Interrogare GmbH anonym gespeichert und an das KBA weitergegeben.
Das Institut für Verkehrsforschung und IVT Research GmbH haben gemeinsam im Rahmen einer Methodenstudie das Konzept für die Fahrleistungserhebung 2014 entwickelt. Es unterstützt IVT in der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes und der Bereitstellung der Daten. Über die Clearingstelle Verkehr des DLR sollen die anonymisierten Erhebungsdaten für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
Aus technischen und rechtlichen Gründen werden die Daten der zufällig ausgewählten Fahrzeuge für die Zeitdauer der Befragung in einer separaten Datei geführt. Die Fragebögen verbleiben im Kraftfahrt-Bundesamt und werden nach vollständiger Erfassung der Daten dort vernichtet.
Für die Online-Befragung werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Ein Datenfluss vom KBA an das mit der Online-Befragung befasste Unternehmen findet nicht statt. Die Antworten können über das Pseudonym (Login und Passwort) dem jeweiligen Datensatz beim KBA zugeordnet werden.
Die für die Untersuchung erforderlichen technischen Fahrzeugdaten sowie die Angaben auf den Fragebögen werden streng vertraulich behandelt und vom KBA unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz ausschließlich in anonymisierter Form weitergegeben. Die Datensätze werden statistisch ausgewertet und nur in statistischen Tabellen zusammengefasst veröffentlicht.
Ein Rückschluss aus den weitergegebenen Datensätzen bzw. den veröffentlichen Ergebnissen auf die befragten Personen oder Firmen ist nicht möglich, dass heißt niemand kann erkennen, von welchen Personen oder von welchen Firmen die Angaben gemacht worden sind.
Die erfassten Daten aus dem schriftlich-postalischen Verfahren sowie die Erhebungsdaten aus der Online-Befragung werden nach Erhebungsende zunächst anonymisiert und nach Abschluss des Forschungsprojektes im KBA vollständig gelöscht. Die vollständig anonymisierten – und Ihnen folglich nicht zuzuordnenden – Daten sollen über die Clearingstelle Verkehr für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
Das Ausfüllen des Fragebogens ist grundsätzlich freiwillig. Alternativ können die Antworten auch online gegeben werden. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen umgehend zurück; möglichst innerhalb der folgenden zehn Tage.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die Möglichkeit einer schriftlichen oder Online-Beantwortung.
Die Auswahl der Teilnehmer entspricht einer repräsentativen Stichprobe.
Die Teilnahme außerhalb der Stichprobe ist daher nicht möglich, dieses würde zu Ungenauigkeiten führen.
Warten Sie ab, nach Abschluss des Befragungszeitraums werden Sie im Rahmen einer Erinnerung erneut angeschrieben und Sie erhalten einen neuen Stichtag.
Die Stichtage sind aus methodischen Gründen feste Zeitpunkte in diesem Verfahren. Die Ablesung des Tachostandes sollte deshalb möglichst am Stichtag erfolgen. Ist eine Ablesung genau am Stichtag nicht möglich, sollte die Abweichung möglichst gering sein und der vom Stichtag abweichende Ablesetag angegeben werden. Falls eine termingerechte Ablesung und Rücksendung nicht möglich ist, werden Sie in einem Erinnerungsverfahren angeschrieben und erhalten einen neuen Stichtag.
Falls Sie bereits für das angegebene Fahrzeug geantwortet haben, ist eine erneute Bearbeitung nicht erforderlich. Handelt es sich um unterschiedliche Fahrzeuge, bitten wir Sie an der Befragung teilzunehmen.
Alternativ zum schriftlich-postalischen Verfahren besteht die Möglichkeit online über den nachfolgenden Link link an der Befragung teilzunehmen. Geben Sie diesen dem Nutzer bekannt.
In diesen Fällen tragen Sie bitte den letzten Ihnen bekannten Tachostand ein. Schicken Sie den Fragebogen bitte auf jeden Fall zurück, auch dann, wenn Sie die weiteren Fragen nicht beantworten können.
Bitte lesen Sie den Tachostand für den Stichtag der Erstbefragung ab. Erfolgt die Abmeldung, bevor Sie die Unterlagen der Schlussbefragung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, den Termin der endgültigen Abmeldung und den Tachostand zu diesem Zeitpunkt anzugeben. Für Ihr Fahrzeug wird dann die Fahrleistung pro Anmeldetag bestimmt.
Bitte beantworten Sie die Fragen soweit es Ihnen möglich ist auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung. Bei der Erstbefragung haben Sie je nach Fahrzeugklasse die Möglichkeit, den Anteil der privaten Nutzung anzugeben.
Bitte lesen Sie den Tachostand zum Stichtag der Befragung ab und schicken Sie den Fragebogen auf jeden Fall zurück. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen haben dieselbe Auswahlchance wie alle anderen Fahrzeuge. In den meisten Fällen liegt die Anmeldeperiode des Saisonkennzeichens zumindest teilweise innerhalb des Beobachtungszeitraumes zwischen den beiden Befragungsstichtagen. Da die An- und Abmeldemonate bekannt sind, kann die erfragte Fahrleistung auf die Anmeldetage bezogen werden. In einigen wenigen Fällen darf das Fahrzeug im gesamten Befragungszeitraum nicht genutzt werden. Der Tachostand bei der Anfangs- und Schlussbefragung ist dann identisch. Im methodischen Konzept der Erhebung ist dies berücksichtigt und erwünscht. Die Rücksendung auch dieser Fälle ist daher wichtig.
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg