Abgasthematik
- Es werden Fahrzeuge aufgeführt, bei denen eine als unzulässig oder vom KBA als kritisch bewertete Abschalteinrichtungen festgestellt wurde. Grundsätzlich sind in jedem Fahrzeug Abschalteinrichtungen vorhanden, die gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 begründet sind.
- Es sind ausschließlich Fahrzeuge betroffen, die alle in der Übersicht genannten Merkmale erfüllen.
- Die Angabe „unzulässige Abschalteinrichtung“ weist darauf hin, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems nach Feststellung des KBA auf unzulässige Weise verringert wurde.
- Nach der Freigabe der technischen Lösung durch das KBA kann der Rückruf zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit durch den Hersteller starten. In Abhängigkeit von der Anzahl betroffener Fahrzeuge kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Die Übersicht 2 ist nicht abschließend und wird regelmäßig aktualisiert, da sich weiterhin Fahrzeuge in der Prüfung durch das KBA befinden.
Seitdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2015 erstmals unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 feststellte, ordnete es zu Typgenehmigungen verschiedener Hersteller die Beseitigung derselben und damit Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit in Anwendung des § 25 Absatz 2 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) an. Diese Anordnung bildet eine Nebenbestimmung zu der nach wie vor gültigen Typgenehmigung.
Die Zuständigkeit des KBA erstreckt sich dabei ausschließlich auf diejenigen Hersteller, die Ihre Typgenehmigungen durch das KBA erhielten. Die Durchführung von Rückrufen in Zusammenarbeit mit anderen Typgenehmigungsbehörden durch das KBA erfolgt auf Basis Artikel 32 Absatz 2 Satz 3 der Richtlinie 2007/46/EG.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Übersicht 1:
Übersicht 2:
Übersicht 3:
Das KBA hat die Wirksamkeit von Software-Updates zur Reduzierung von Stickoxiden an Dieselmotoren vor dem Hintergrund der seit 09/2015 bekannten Diesel-Thematik überprüft. Wie die nun vorliegende Untersuchung zeigt, führt die Durchführung der Software-Updates erkennbar zu einer deutlichen Verringerung der NOx-Emissionen auch ohne den Einsatz eines Nachrüstsystems.
Die Schwerpunkte bei der Betrachtung der von den Herstellern vorgelegten Software-Updates waren neben der Beseitigung gegebenenfalls vorhandener unzulässiger Abschalteinrichtungen die Bewertung von Verbesserungen bei realer Straßenfahrt (RDE) und bei niedrigen Umgebungstemperaturen. Anhand der Auswertungen lässt sich feststellen, dass die Softwareverbesserungen eine durchgehend positive Wirkung auf die Abgasemissionen haben.
Die Untersuchungsmethoden, das Untersuchungsergebnis und weitere umfangreiche Informationen werden der Öffentlichkeit in den hier vorliegenden Berichten
Bericht Wirksamkeit Software-UpdatesPDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei
zur Verfügung gestellt.
Nachdem die Volkswagen AG (VW) im September 2015 einräumen musste, in ihren in den USA verkauften Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt zu haben, wurde bekannt, dass auch die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit unzulässiger Software ausgestattet wurden – und dies nicht nur durch VW.
Daraufhin setzte der damalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, eine „Untersuchungskommission Volkswagen“ ein. In ihrem Auftrag wurden umfangreiche Emissionsmessungen an mehr als 50 Fahrzeugen unterschiedlicher Hersteller durchgeführt um unzulässige Abschaltstrategien sowie Systematiken zur Prüfstands- und Zykluserkennung zu identifizieren.
Im Folgenden werden die Berichte der Untersuchungskommission der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Im ersten Bericht wurden im April 2016 die Ergebnisse der Stickoxid-Messungen (NOx) durch das KBA sowie die dabei ermittelten Auffälligkeiten im Sinne von unzulässigen Abschalteinrichtungen veröffentlicht. Untersucht wurden Dieselfahrzeuge.
Der zweite Bericht gibt Auskunft über den Kohlendioxidausstoß (CO2) der im ersten Bericht untersuchten Fahrzeuge, bei denen auffällige CO2-Ausstöße festgestellt werden konnten.
Die Erstveröffentlichung dieses zweiten Berichts vom 26. Juni 2017 stellte die Ergebnisse der Untersuchungen von Fahrzeugen, bei welchen das KBA Typgenehmigungsbehörde war, sowie derjenigen Fahrzeuge deutscher Hersteller, deren Typgenehmigung von einer anderen europäischen Typgenehmigungsbehörde erteilt wurde, dar.
In der nun vervollständigten Version dieses zweiten Berichts vom 8. April 2020 werden zusätzlich die Ergebnisse der CO2-Untersuchungen an Fahrzeugen ausländischer Hersteller, bei welchen das KBA nicht die zuständige Typgenehmigungsbehörde ist, dargestellt und bewertet.
Weitere Ergebnisse zu Emissionsuntersuchungen anderer Fahrzeuge können Sie in den folgenden Berichten finden.
Bericht Wirksamkeit Software-UpdatesPDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei
Marktüberwachungsbericht 2019PDF, 965KB, Datei ist nicht barrierefrei
Das KBA hat die Wirksamkeit von Software-Updates zur Reduzierung von Stickoxiden an Dieselmotoren vor dem Hintergrund der seit September 2015 bekannten Diesel-Thematik überprüft. Die nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse werden im Ergebnisbericht zur Untersuchung der Wirksamkeit von Software-Updates sowie im Marktüberwachungsbericht 2019 dargestellt.
Fahrzeugvarianten des Volkswagen-Konzerns mit dem Motor EA189
Für die Untersuchungen wurden sogenannte Cluster gebildet. In jedem Cluster sind mehrere Fahrzeuge zusammengefügt, die über dieselbe Leistungsstufe des Motors und ähnliche Identifikationsmerkmale verfügen. Durch das Zusammenfassen von verschiedenen Fahrzeugen mit ähnlichen Motoreigenschaften zu einem Cluster wird der Prüfaufwand verringert. Zur Berücksichtigung der variantenbedingten Streuung, werden verschiedene Fahrzeuge eines Clusters geprüft.
Prüfberichte und Modaldaten zum Motor EA189
Prüfberichte und Modaldaten zu weiteren Fahrzeugprüfungen
Prüfberichte und Modaldaten zu durchgeführten Fahrzeugprüfungen werden an dieser Stelle sukzessive veröffentlicht.