Nachdem die Volkswagen AG (VW) im September 2015 einräumen musste, in ihren in den USA verkauften Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt zu haben, wurde bekannt, dass auch die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit unzulässiger Software ausgestattet wurden – und dies nicht nur durch VW.
Daraufhin setzte der damalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, eine „Untersuchungskommission Volkswagen“ ein. In ihrem Auftrag wurden umfangreiche Emissionsmessungen an mehr als 50 Fahrzeugen unterschiedlicher Hersteller durchgeführt um unzulässige Abschaltstrategien sowie Systematiken zur Prüfstands- und Zykluserkennung zu identifizieren.
Im Folgenden werden die Berichte der Untersuchungskommission der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Erster Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen" (Stickoxide/NOx)PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
x
Erster Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen" (Stickoxide/NOx)PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
First report by the “Volkswagen” Commission of Inquiry (Nitrogen oxides/NOx)PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
Zweiter Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen" (Kohlendioxid/CO2)PDF, 658KB, Datei ist nicht barrierefrei
2
Zweiter Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen" (Kohlendioxid/CO2)PDF, 658KB, Datei ist nicht barrierefrei
Second Report by the "Volkswagen" Commission of InquiryPDF, 662KB, Datei ist nicht barrierefrei
Im ersten Bericht wurden im April 2016 die Ergebnisse der Stickoxid-Messungen (NOx) durch das KBA sowie die dabei ermittelten Auffälligkeiten im Sinne von unzulässigen Abschalteinrichtungen veröffentlicht. Untersucht wurden Dieselfahrzeuge.
Der zweite Bericht gibt Auskunft über den Kohlendioxidausstoß (CO2) der im ersten Bericht untersuchten Fahrzeuge, bei denen auffällige CO2-Ausstöße festgestellt werden konnten.
Die Erstveröffentlichung dieses zweiten Berichts vom 26. Juni 2017 stellte die Ergebnisse der Untersuchungen von Fahrzeugen, bei welchen das KBA Typgenehmigungsbehörde war, sowie derjenigen Fahrzeuge deutscher Hersteller, deren Typgenehmigung von einer anderen europäischen Typgenehmigungsbehörde erteilt wurde, dar.
In der nun vervollständigten Version dieses zweiten Berichts vom 8. April 2020 werden zusätzlich die Ergebnisse der CO2-Untersuchungen an Fahrzeugen ausländischer Hersteller, bei welchen das KBA nicht die zuständige Typgenehmigungsbehörde ist, dargestellt und bewertet.
Weitere Ergebnisse zu Emissionsuntersuchungen anderer Fahrzeuge können Sie in den folgenden Berichten finden.
Bericht Wirksamkeit Software-UpdatesPDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei
Effectiveness of Software Updates for the Reduction of Nitrogen Oxides in Diesel EnginesPDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei
Marktüberwachungsbericht 2019PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei