Was ist Marktüberwachung?
Die Marktüberwachung soll sicherstellen, dass öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit geschützt und Verbraucher- und Umweltinteressen berücksichtigt werden. Es geht um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen, um fairen Wettbewerb und gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer.
Drei Säulen bilden die Grundlage der effektiven Marktüberwachung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): Produktprüfungen, Rückrufe sowie die Möglichkeit der Sanktionierung.
Das KBA ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für folgende Produkte:
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge;
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge;
- zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Die Marktüberwachung läuft in dynamischen, miteinander vernetzten Prozessen, die einerseits auf behördeneigenen Ermittlungen und Untersuchungsvorhaben aufbauen, die andererseits aber auch in Reaktion das aktuelle Geschehen und Hinweise, die beispielsweise von Bürgern, beteiligten Wirtschaftsakteuren oder anderer Behörden an das KBA herangetragen werden, durchgeführt werden. Das KBA prüft jeden Verdacht der Vorschriftswidrigkeit. Sollten die Produkte nicht den Anforderungen entsprechen, können Maßnahmen ergriffen werden. Hiervon umfasst sind beim Vorliegen sicherheitsrelevanter Mängel Maßnahmen wie zum Beispiel Rückrufe und die Anordnung öffentlicher Warnungen. Auch kann das KBA Sanktionen bei Ordnungswidrigkeiten verhängen.
Die rechtliche Grundlage der Marktüberwachung im Bereich Straßenfahrzeuge finden Sie in folgenden Vorschriften:
Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts (KBAG) (externer Link) |
Marktüberwachungsgesetz (MÜG) (externer Link) |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) (externer Link) |
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) (externer Link) |
Straßenverkehrsgesetz (StVG) (externer Link) |
Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR) | Verordnung (EU) 2019/1020 |
Verordnung (EU) Nr. 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (gültig erst ab 01.09.2020, hebt Richtlinie 2007/46/EG auf) | Verordnung (EU) 2018/858 |
Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen | Verordnung (EU) 167/2013 |
Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen | Verordnung (EU) 168/2013 |
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Marktüberwachungsverordnung) | Verordnung (EG) 765/2008 |
Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (Text von Bedeutung für den EWR)“ an letzter Stelle hinzufügen | Richtlinie 2001/95/EG |