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Prüfung der Konformität von genehmigten Produkten (CoP-P)

Zur Produktionsüberprüfung entnehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes oder beauftragte Sachverständige Fahrzeuge und Fahrzeugteile aus Produktionsstätten bzw. -lager, um sie auf ihre Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu untersuchen.

Um das Verfahren zur Gewährleistung der Übereinstimmung der Produkte ordnungsgemäß einzuhalten, werden die Hersteller bzw. Importeure bei Abweichungen aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Schwerwiegende Abweichungen von der Serienfertigung, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, führen zum Widerruf der Genehmigung. Zudem stellt dies die Zuverlässigkeit des Herstellers allgemein in Frage.

Planung von CoP-P-Maßnahmen

Die Kriterien, nach denen Produkte für die Überprüfung ausgewählt werden, sind:

  • ihre Bedeutung bezüglich Verkehrssicherheit und Umweltbelastung
  • der zeitliche Abstand zur letzten Überprüfung
  • die Verbreitung der Objekte auf dem Markt
  • die Ergebnisse aus vorangegangenen Überprüfungen

Zudem sind regelmäßig anlassbezogene Produktüberprüfungen durchzuführen, wenn Zweifel an der Konformität entstehen. Solche Zweifel können z. B. entstehen nach Hinweisen:

  • von Verbrauchern
  • oder anderen europäischen Genehmigungsbehörden
  • von Ermittlungsbehörden oder aus Unfallberichten
  • sowie aus Systemüberprüfungen des KBA (CoP-Q).

Vorbereitung

Bevor eine Überprüfung des Genehmigungsobjektes stattfindet wird der Hersteller über den Ablauf der Prüfung und zusätzlichen Informationsbedarf des KBA informiert.