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Konformitätsüberprüfungen (CoP)

Der Hersteller ist durch die Erteilung der Typgenehmigung durch eine Genehmigungsbehörde berechtigt, Fahrzeuge bzw. Fahrzeugteile gemäß der erteilten Typgenehmigung serienmäßig herzustellen. Er hat sicherzustellen, dass das genehmigte Produkt in der Serienproduktion weiterhin mit dem zur Typprüfung vorgeführten Produkten übereinstimmt. Die Überwachung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt im Rahmen der Prüfung hinsichtlich Übereinstimmung der Produktion.

Überprüft werden nicht nur die Produktionsprozesse (CoP-Q) sondern auch die Produkte (CoP-P).

Im KBA werden die Aufgaben organisatorisch in den Sachgebieten

wahrgenommen.

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Konformitätsüberprüfung