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TestCenter Leck (TeCeL)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unter dem Eindruck der Dieselthematik seine eigene Prüftätigkeit massiv ausgeweitet. Durch die neue Rahmenverordnung (EU) 2018/858, die seit dem 1. September 2020 gilt, ergibt sich hauptsächlich im Bereich Feldüberwachung/Marktüberwachung ein noch breiteres Aufgabenspektrum. Der Aufbau von Expertise beispielsweise in der Softwareanalyse einerseits sowie der erforderlichen Prüf-Infrastruktur zur umfassenden Durchführung eigener Prüftätigkeit andererseits bilden die Grundlage für das umfangreiche Prüfgeschehen des KBA auf dem automobilen Sektor. Zur Prüf-Infrastruktur des KBA zählen die mobilen Abgasmessanlagen, das Labor sowie seit dem 2. Januar 2020 ein eigenes Testgelände mit einer rund 3,0 km lange Teststrecke, die zuvor als militärische Start- und Landebahn diente.

Das KBA führt auf der Teststrecke unter anderem Ausrollversuche zur Überprüfung der fahrzeugspezifischen Fahrwiderstände durch. Bei der Ausrollung wird das Fahrzeug auf der Teststrecke auf eine Geschwindigkeit beschleunigt, die bei dem NEFZ-Zyklus 10 km/h über der Prüfgeschwindigkeit (vMAX = 120 km/h) und bei dem WLTC-Zyklus 10 bis 15 km/h über der jeweiligen geltenden höchsten Bezugsgeschwindigkeit (z. B. vj = 130 km/h) liegt. Anschließend rollt das Fahrzeug in neutraler Gangstellung bis zum Stillstand aus. Über eine entsprechende Berechnungsvorschrift aus der gesetzlichen Vorgabe werden mit Hilfe der Ausrollintervallzeiten die Fahrwiderstände für NEFZ gem. UN-Regelung Nr. 83 Anhang 3, Anlage 7 und für WLTC gem. VO (EU) 2017/1151 Anhang XXI, Unteranhang 4 errechnet. Die ermittelten Ergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Untersuchungen auf dem Prüfstand im Labor.

Auf der Teststrecke werden zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzyklen (neuer europäischer Fahrzyklus (NEFZ) und Worldwide harmonized Light Duty Test Cycle (WLTC) mit mobilen Abgasmesssystemen (portable emission measurement system (PEMS) nachgefahren. Auf diese Weise kann das Emissionsverhalten der Fahrzeuge im Vergleich zur Messung auf dem Rollenprüfstand analysiert werden.

In einer zweiten Phase wird das Testcenter zukünftig sukzessive ausgebaut und für weitergehende Prüfungen ertüchtigt. Zur Durchführung von Tests an Fahrsicherheitssystemen im Rahmen der Ausübung der Marktüberwachung aufgrund der Rahmenverordnung (EU) 2018/858 und insbesondere der Messungen an hochautomatisiert und autonom fahrenden Fahrzeugen auf Basis internationaler und nationaler Rechtsakte wird das Testcenter die notwendigen Einrichtungen erhalten.

Luftbild Teststrecke Leck

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Luftbild Teststrecke Leck
Stand: 05/2020 Quelle:KBA