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Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die zuständige Behörde für alle Produkte, soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen und damit auch für die Durchführung von Rückrufen. Um das Handeln des KBA bei der Durchführung von Rückrufen transparent zu gestalten und dem verantwortlichen Wirtschaftsakteur bei seinen Vorkehrungen für ein Rückruf- bzw. Risikomanagement zu unterstützen, werden im diesem Dokument Verfahren festgelegt, die für sich genommen keine zusätzlichen rechtsverbindlichen Anforderungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) darstellen. Alle Ausführungen stellen auf den Regelfall ab. In besonderen Fällen kann das KBA abweichend im eigenen Ermessen entscheiden.