GSB 7.1 Standardlösung

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Es gibt verschiedene Wege, wie das KBA Kenntnis von Risiken und Vorschriftenabweichungen erlangt. Zum einen erfolgt dieses durch Produktprüfungen des KBA in eigenen Prüflaboren, zum anderen durch Meldungen von Herstellern, aber auch aufgrund von Hinweisen aus der Öffentlichkeit und anderer Behörden, Versicherungen und den Medien. Hersteller von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sind verpflichtet, das KBA zu informieren, sobald sie Hinweise auf entsprechende Mängel an ihren Produkten haben.

Wenn das KBA im Rahmen der Bewertung feststellt, dass von dem gemeldeten Produkt eine ernste Gefahr ausgeht oder das Produkt nicht den geltenden Vorschriften entspricht, fordert das KBA den entsprechenden Wirtschaftsakteur auf, verhältnismäßige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Parallel erfolgen Meldungen über Safety Gate (ehemals RAPEX) und das Informations- und Kommunikationssystem der Marktüberwachung (ICSMS) zur Information der Öffentlichkeit und der weiteren zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten.