GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Sanktionen

Die Ausdehnung der Globalisierung und des Welthandels führen dazu, dass Fahrzeuge und Fahrzeugteile unterschiedlichster Herkunft in den europäischen Binnenmarkt gelangen. Dies macht einerseits erforderlich, dass die Einfuhr von Produkten kontrolliert werden muss und andererseits, dass dennoch unrechtmäßig auf dem Markt bereitgestellte Produkte sanktioniert werden müssen.

Im Interesse der Verkehrssicherheit dürfen u. a. zahlreiche Fahrzeugteile nur in bauart- bzw. typgenehmigter Ausführung auf dem deutschen Markt zum Verkauf angeboten werden. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben überwacht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Teil der Marktüberwachung u. a. im Rahmen der Durchführung von Bußgeldverfahren. Dieses betrifft zum einen die in § 22a Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genannten Fahrzeugteile und zum anderen nach § 27 Abs. 2 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) diverse nach europarechtlichen Vorschriften typgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile.

Hierbei handelt es sich insbesondere um sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Die Verkaufsverbote sollen im Interesse der Verkehrssicherheit gewährleisten, dass nicht genehmigte Fahrzeugteile, bei denen Möglichkeit mangelhafter Ausführung besteht, nicht in den Verkehr gebracht werden. Verstöße gegen diese Verkaufsverbote können im Rahmen der Bußgeldverfahren mit Geldbußen von bis 5.000,00 € je Tat geahndet werden. Im Rahmen einer Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile darf das Bußgeld diesen Betrag auch überschreiten. Bußgeldverfahren werden aufgrund kontinuierlicher eigener Marktbeobachtung eingeleitet.

Zudem werden Bußgeldverfahren von dem KBA auch bei sonstigen Verstößen, z. B. von Herstellern in Rückrufverfahren, durchgeführt.

Einfuhrkontrollen

Diagramm: Einfuhrkontrollen 2018 bis 2022 (Bild hat eine Langbeschreibung)
Einfuhrkontrollen 2018 bis 2022 Quelle:KBA

In Zeiten der Globalisierung, des freien Warenverkehrs und des Internethandels kommt der Prüfung von Produkten bereits an den europäischen Außengrenzen besondere Bedeutung zu. Mit Hilfe dieses Werkzeugs beugt das KBA aktiv der Einfuhr von andernfalls sanktionierungspflichtigen Waren vor. Die EU hat eine Vielzahl von Vorschriften zur Sicherheit und Kennzeichnung von Produkten erlassen. Es soll erreicht werden, dass nur sichere Produkte auf den europäischen Binnenmarkt gelangen.

Die Zollverwaltung und das KBA wirken bei der Einfuhrkontrolle zusammen. Bestehen Zweifel an der Einfuhrfähigkeit, setzen die Zollstellen die Freigabe eines zur Einfuhr bestimmten Produkts vorläufig aus. Das KBA prüft sodann dieses Produkt und entscheidet über seine Einfuhrfähigkeit.