GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Sicherheitsüberprüfungen Fahrer- und Fahrzeugdokumente

Neben dem klassischen Typgenehmigungsverfahren gibt es weitere Verfahren mit besonderen Regeln.

Hier bewertet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die qualitäts- und sicherheitsgerechte

  • Herstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
    Die Verlage/Druckereien werden gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung für die Herstellung/Bearbeitung/Lagerung und Auslieferung von Vordrucken von Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugscheinvordrucken) sowie für den Vertrieb von Zulassungsbescheinigungen autorisiert.
  • Herstellung von Führerscheinkarten und von Fahrerqualifizierungsnachweisen (FQN) [ID-Karte zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation] sowie deren Personalisierung. Diese Verfahren betreffen ausschließlich nationales Recht in Deutschland.
            
    Bewertung des Sicherheits- und Qualitätsmanagements von Zulassungsbescheinigungs- und Führerscheinherstellern
  • Personalisierung von Fahrtenschreiberkarten sowie die Handhabung von digitalen Zertifikaten und Schlüsseln

    Das KBA überprüft die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gemäß Verordnung (EG) 2135/98 bei

    • Herstellern von Fahrzeugeinheiten und Weg-/Geschwindigkeitsgebern,
    • der Personalisierungsstelle für Fahrtenschreiberkarten sowie
    • der nationalen Zertifizierungsstelle (D-CA).

       Sicherheitsüberprüfungen zum Fahrtenschreiber

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Das KBA verwendet auf seiner Internetseite ausschließlich technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit der Nutzung dieser Cookies einverstanden. Detaillierte Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK