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Typblattversand

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übersendet anderen Typgenehmigungsbehörden der Europäischen Union Mitteilungen über Typgenehmigungen. Diese Mitteilungen werden im gegenseitigen Interesse zur Unterstützung der jeweiligen hoheitlichen Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassung und Kraftfahrzeugüberwachung ausgetauscht.

Amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Durchführung der Hauptuntersuchung) erhalten vom KBA zur Unterstützung ihrer Aufgabe bei der Hauptuntersuchung und der Beurteilung von Sachverhalten nach § 19 StVZO (Nachträglicher Ein- oder Anbau von Teilen an Fahrzeugen) ebenfalls Informationen über erteilte Genehmigungen und Erlaubnisse (sogenannte Typblätter).

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