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EU-Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in Kleinserie

Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die einheitlichen Verfahren und technischen Spezifikationen für die Typgenehmigung des automatisierten Fahrsystems vollautomatisierter Fahrzeuge kann das KBA EU-Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion (Level 4) in einer EU-Kleinserie genehmigen.

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