GSB 7.1 Standardlösung

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Nachträglich aktivierbare Fahrfunktionen

Gemäß § 1h (2) StVG erarbeitet das KBA spezifische technische Anforderungen für nachträglich aktivierbare automatisierte und autonome Fahrfunktionen, nach welchen die jeweiligen Funktionen im Rahmen der Genehmigungserteilung überprüft werden. Diese Anforderungskataloge sind gemäß § 1h Absatz 2 Satz 3 StVG durch das KBA zu veröffentlichen und im Folgenden einzusehen.