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Automatisiertes / Autonomes Fahren

Quelle:Adobe Stock, Have a nice day

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 28. Juli 2021 die gesetzliche Grundlage für automatisiertes bzw. autonomes Fahren geschaffen. Auch im EU-Rechtsrahmen liegen mit der erfolgten Anpassung der VO(EU) 2018/858 vom 16. November 2022 die gesetzlichen Grundlagen zur Genehmigung von automatisierten bzw. autonomen Fahrzeugen in Kleinserie vor.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übernimmt hierbei die Rolle als deutsche Genehmigungsbehörde für die Fahrzeuge und Fahrfunktionen und arbeitet aktiv bei der Gestaltung von nationalen und internationalen technischen Anforderungen mit.

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