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Nationale Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV) ist das KBA gemäß § 4 AFGBV in die Lage versetzt worden nationale Betriebserlaubnisse für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion (Level 4) zu erteilen.

Das Verfahren wird mit Stellung des entsprechenden Antrags durch den Hersteller beim KBA eingeleitet.