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Benennung Technischer Dienste


Technische Dienste führen genehmigungsrelevante Produktprüfungen und Bewertungen von Qualitätsmanagementsystemen durch.

Rolle der Technischen Dienste im KBA-Typgenehmigungsverfahren (Bild hat eine Langbeschreibung)
Quelle:KBA

Im Benennungsverfahren wird die Kompetenz bestätigt

für Technische Dienste A, B, D (Produktprüfung)

Prüfungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen und Prüfberichte für das Typgenehmigungsverfahren/die CoP-Produktprüfung des KBA zu erstellen. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 und/oder DIN EN ISO/IEC 17020.

für Technische Dienste C (Zertifizierungsstellen)

zu beurteilen, in wie weit ein Qualitätsmanagementsystem den genehmigungsrelevanten Anforderungen entspricht und entsprechende Bescheinigungen für das Typgenehmigungsverfahren/die CoP-QM-System-Überprüfung des KBA zu erstellen.

Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Norm DIN EN ISO/IEC 17021-1.

Im Zusammenhang mit der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung erfolgt eine Anerkennung Technischer Dienste. Die Anerkennung ist gleichbedeutend mit der Benennung.

Verbunden mit der Benennung (Anerkennung) ist die Notifizierung der Technischen Dienste bei der Kommission der EU bzw. dem UN/ECE-Sekretariat. Außerdem werden die benannten Technischen Dienste auf der KBA-Internetseite veröffentlicht.