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ABE - Abbiegeassistent

Abbiegeassistenten sind verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie warnen Lastkraftwagen (Lkw)- oder Busfahrer, wenn beim Abbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährdet würden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein Förderprogramm für die freiwillige Aus- beziehungsweise Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen aufgelegt.

Anträge zur Förderung der Systeme sind beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu stellen. Weiterführende Informationen zu dem Förderprogramm können auch auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eingesehen werden.

Informationen zur Genehmigungserteilung von Abbiegeassistenzsystemen finden Sie im Merkblatt zur Anfangsbewertung (MAB) und in den technischen Kriterien.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen *

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat folgende Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Basis der „Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme“ vom 19.09.2018 erteilt:

Nach dem überarbeiteten Stand der Empfehlungen vom 04.04.2022 wurden folgende Assistenzsysteme vom KBA genehmigt:

Die Tabellen stellen den aktuellen Stand dar.

Abbiegeassistenzsysteme, die nicht über eine ABE verfügen, können förderfähig sein, wenn ein entsprechendes Gutachten die Erfüllung der technischen Anforderungen der Empfehlungen bestätigt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Vertragshändler.