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Auskünfte zu gültigen ABE-Betriebserlaubnissen

Ist Ihr Nachweis (Registrierschein) für die in der ehemaligen DDR hergestellten Fahrzeuge verloren gegangen?

Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für:

Vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR wurde für Exportfahrzeuge (z. B. nach Ungarn, Polen, BRD) keine ABE erteilt. Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a. S.) von einer Technischen Prüfstelle (z. B. TÜV/DEKRA) oder eines Technischen Dienstes für Gesamtfahrzeug (z. B. GTÜ, KÜS) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern.

Antragsstellung

Erklärvideo zum Online-Service

Der Antrag auf einen Nachweis über die erteilte Betriebserlaubnis kann beim KBA online oder schriftlich gestellt werden.

Die anfallenden Bearbeitungskosten in nachfolgend genannter Höhe werden auch dann fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird.