Auskünfte zu gültigen ABE-Betriebserlaubnissen
Ist Ihr Nachweis (Registrierschein) für die in der ehemaligen DDR hergestellten Fahrzeuge verloren gegangen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für:
- Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
- Fahrräder mit Hilfsmotor und
- Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion
Vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR wurde für Exportfahrzeuge (z. B. nach Ungarn, Polen, BRD) keine ABE erteilt. Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a. S.) von einer Technischen Prüfstelle (z. B. TÜV/DEKRA) oder eines Technischen Dienstes für Gesamtfahrzeug (z. B. GTÜ, KÜS) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern.
Antragsstellung
Erklärvideo zum Online-Service
Der Antrag auf einen Nachweis über die erteilte Betriebserlaubnis kann beim KBA online oder schriftlich gestellt werden.
Die anfallenden Bearbeitungskosten in nachfolgend genannter Höhe werden auch dann fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Anträge können über den Online-Service www.kba-online.de „Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis“ online beantragt werden.
Zur Nutzung des Online-Service ist ein BundID-Konto erforderlich, mit dem sich bei der Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen identifizieren und authentifiziert werden muss. Dieses kann unter https://id.bund.de/de/registration eingerichtet werden.
Die Bearbeitungskosten betragen je Fahrzeug 26,61 Euro inklusive MwSt. und Porto. Der Betrag ist im Vorwege per Kreditkarte oder giropay zu zahlen.
Anträge können über das Antragsformular schriftlich (postalisch) gestellt werden. Hierzu sind die aktuellen Antragsformulare zu verwenden und alle hierin angegebenen Angaben zu machen sowie die erforderlichen Fotos dem Antrag beizufügen.
Die Typangaben sind im Auslieferungszustand ohne technische Umbauten zu machen. Es ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wahrheitsgemäße Angaben zu machen sind.
Die Bearbeitungskosten betragen je Fahrzeug 30,18 Euro inklusive MwSt., Porto und Nachnahmeentgelt. Der Betrag wird durch die Prüfung fällig und ist im Rahmen der postalischen Aushändigung gegenüber dem Postdienstleister zu entrichten.
Hinweis: PDF-Dateien: Der ausgefüllte Antrag inklusive der Fotos ist ausschließlich auf dem Postweg zu übersenden.