Liste der erteilten Typgenehmigungen (Gesamtfahrzeug) M1 und N1
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt unter anderem Typgenehmigungen für Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (Lkw) nach der Richtlinie 2007/46/EG und VO(EU) 2018/858, welche die Fahrzeughersteller berechtigen diese reihenweise zu fertigen. Im Sinne der Transparenz öffentlichen Handelns veröffentlicht das KBA unter dem unten stehenden Link eine Liste durch das KBA erteilter Typgenehmigungen für Fahrzeuge. Zusätzlich informiert die Tabelle darüber, welcher europäische Mitgliedstaat die dazugehörige Emissionstypgenehmigung erteilt. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und beginnt mit dem Stichtag 01.01.2019.
Hersteller: | Fahrzeughersteller und Inhaber der Typgenehmigung. |
Handelsname: | Verkaufsbezeichnung des Fahrzeugs. |
Typbezeichnung: | Typbezeichnung des Herstellers für das Fahrzeug im Rahmen der Typgenehmigung (ggf. abweichend von dem Handelsnamen). |
Genehmigungsobjekt: | Fahrzeugklasse gem. Anhang II Teil A Punkt 1 der Richtlinie 2007/46/EG. Die Information zur Fahrzeugklasse befindet sich zudem in Feld J der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs. |
Genehmigungsnummer: | Typgenehmigungsnummer des Fahrzeugs. |
Neu: | Index „Neu“ sofern es sich um eine Neuerteilung einer Typgenehmigung des Fahrzeugs handelt. |
Erweiterung: | Index „Erweiterung“ sofern es sich um die Erweiterung (mit oder ohne Prüfbericht) einer bereits bestehenden Typgenehmigung des Fahrzeugs handelt. |
Datum der Genehmigung: | Datum der Typgenehmigung des Fahrzeugs. |
Mitgliedstaat Typgenehmigung(en) Emissionen: | Verantwortlicher Mitgliedsstaat der Abgassystemgenehmigung des Fahrzeugs im Rahmen der Typgenehmigung. |
Technischer Dienst: | Name des verantwortlichen Technischen Dienstes für die Gutachtenerstellung im Rahmen der Typgenehmigung des Gesamtfahrzeugs. |
Technischer Dienst Emissionen: | Name des verantwortlichen Technischen Dienstes für die Gutachtenerstellung im Rahmen der Typgenehmigung Emissionen. |
e1 für Deutschland | e2 für Frankreich | e3 für Italien | e4 für die Niederlande | e5 für Schweden | e6 für Belgien | e7 für Ungarn |
e8 für die Tschechische Republik | e9 für Spanien | e11 für das Vereinigte Königreich | e12 für Österreich | e13 für Luxemburg | e17 für Finnland | e18 für Dänemark |
e19 für Rumänien | e20 für Polen | e21 für Portugal | e23 für Griechenland | e24 für Irland | e25 für Kroatien | e26 für Slowenien |
e27 für die Slowakei | e29 für Estland | e32 für Lettland | e34 für Bulgarien | e36 für Litauen | e49 für Zypern | e50 für Malta |
Die Anschrift der jeweiligen Typgenehmigungsbehörde kann auf der Webseite der Europäischen Kommission unter dem folgenden Link abgerufen werden.