GSB 7.1 Standardlösung

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Anfangsbewertung

Ohne Anfangsbewertung kann keine Typgenehmigung erteilt werden. Alle notwendigen Informationen zur Anfangsbewertung enthält das „Merkblatt zur Anfangsbewertung“ (MAB).

Mit der Anfangsbewertung prüft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob die vom Hersteller installierten Verfahren eine genehmigungskonforme Produktion erwarten lassen.

Frühzeitig sollte entschieden werden, welcher "benannte Technische Dienst" den Prüfbericht erstellen und wer die "Begehung" durchführen soll.

Zudem muss der Hersteller seine Rechtsidentität nachweisen.