Anfangsbewertung
Ohne Anfangsbewertung kann keine Typgenehmigung erteilt werden. Alle notwendigen Informationen zur Anfangsbewertung enthält das „Merkblatt zur Anfangsbewertung“ (MAB).
Mit der Anfangsbewertung prüft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob die vom Hersteller installierten Verfahren eine genehmigungskonforme Produktion erwarten lassen.
- Hierzu ist eine Begehung vor Ort nötig. Was bei der Begehung geprüft wird, beschreibt das Dokument "CoP-Auskunft":
- Alternativ kann ein geeignetes Zertifikat nach EN ISO 9001 oder gleichwertigem Standard vorgelegt werden. In diesen Fällen ist ebenfalls eine "CoP-Auskunft" zu erstellen.
- Oder eine andere EU-Typgenehmigungsbehörde bestätigt eine erfolgreiche Anfangsbewertung.
Frühzeitig sollte entschieden werden, welcher "benannte Technische Dienst" den Prüfbericht erstellen und wer die "Begehung" durchführen soll.
Zudem muss der Hersteller seine Rechtsidentität nachweisen.