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Auslaufende Serien Händler/Privat

Fahrzeuge sind zwar genehmigt und hergestellt worden, aber sie erfüllen nicht mehr die aktuellen Zulassungsvorschriften. Trotzdem kann auf Antrag zeitlich befristet eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen zugelassen werden.

Sofern auslaufende Serien durch andere als den Fahrzeughersteller oder Genehmigungsinhaber beantragt werden, gelten folgende Bedingungen:

  • Es handelt sich um Fahrzeuge mit Typgenehmigung
  • Fahrzeuge befinden sich in Deutschland
  • Fahrzeuge verfügen über gültige Übereinstimmungsbescheinigungen/Fahrzeugdokumente

Für die zügige Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien verwenden Sie bitte die bereitgestellten Formulare.

Kontakt:
Händler und Privat
ausnahmen-einzelfahrzeuge@kba.de

Downloads

Antrag auf Ausnahmegenehmigungrtf, 216KB, Datei ist nicht barrierefrei

Herstellerbestätigung - Fahrzeug gemäß 2007/46/EGrtf, 89KB, Datei ist nicht barrierefrei

Herstellerbestätigung - Fahrzeug gemäß VO (EU) Nr. 167/2013rtf, 94KB, Datei ist nicht barrierefrei

Herstellerbestätigung - Fahrzeug gemäß VO (EU) Nr. 168/2013rtf, 90KB, Datei ist nicht barrierefrei

Herstellerbestätigung - Fahrzeug gemäß 2018/858/EGrtf, 93KB, Datei ist nicht barrierefrei