GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Voraussetzung

Im Antragsverfahren müssen dem KBA folgende Informationen leserlich (mit eingeschalteter Texterkennung) und vollständig ausgefüllt übermittelt werden:

  • Anfangsdaten (Daten zur Feststellung der Authentizität des Antragstellers sowie Abwicklung des Verwaltungsverfahrens)*
  • Antrag der antragstellenden natürlichen oder juristischen Person
  • Prüfbericht eines vom KBA benannten Technischen Dienstes für die Prüfung von Gesamtfahrzeugen
  • Angaben zum Genehmigungsbogen gemäß Anhang III, Muster D der Verordnung (EU) 2020/683**
  • Angaben zum Fahrzeug gemäß Anhang III, Anlage 1 der Verordnung (EU) 2020/683**
  • Zwei Fotos des Fahrzeugs (3/4-Ansicht von vorn und hinten, Mindestauflösung 640 × 480 Pixel)**
  • Bei einem in mehreren Stufen gefertigten Fahrzeug alle Übereinstimmungsbescheinigungen, die für die vorangegangenen Genehmigungsstufen ausgestellt wurden**

Die Informationen gemäß Anstrich 3-7 muss der Technische Dienst direkt an das KBA übersenden. Wendet sich der Antragsteller nicht vorher an das KBA, steht der Übersendung aller Informationen (einschließlich Anfangsdaten und Antrag) durch den Technischen Dienst nichts entgegen.

Die Übermittlung soll auf elektronischem Weg (per Dokumentenaustauschsystem oder E-Mail EUFEG@kba.de (siehe FAQ) erfolgen.

*) Nur erforderlich bei erstmaligem Antrag auf Erteilung einer EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung; Entfällt generell, wenn antragstellende natürliche oder juristische Person bereits eine Genehmigung beim KBA hat.

**) Sofern nicht schon separate Anlagen des Prüfberichts.

Downloads

AnfangsdatenPDF, 893KB, Datei ist nicht barrierefrei

Antrag auf Erteilung einer EU-Fahrzeug-EinzelgenehmigungPDF, 130KB, Datei ist nicht barrierefrei

Verzeichnis der benannten Technischen Dienste (A/B/D) (Produktprüfung) für Gesamtfahrzeuge - Stand: 26. März 2024PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei