Mehrstufen-Typgenehmigungen
Mehrstufen-Typgenehmigungen bieten sich an, wenn unvollständige Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrgestelle durch einen weiteren Hersteller vervollständigt werden sollen. Das Verfahren der Mehrstufen-Typgenehmigung ist komplex und erfordert eine gute Abstimmung zwischen den Herstellern der jeweiligen Stufe.
Nähere Informationen zum Mehrstufen-Verfahren finden Sie im Merkblatt zur Erteilung von Mehrstufen-Typgenehmigung für Fahrzeuge nach der Richtlinie 2007/46/EG (derzeit in Aktualisierung aber grundsätzlich anwendbar).
Typgenehmigungen im Mehrstufen-Verfahren erfordern meist einzelfallbezogene Beratung. Nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu uns auf.
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