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Mehrstufen-Typgenehmigungen

Mehrstufen-Typgenehmigungen bieten sich an, wenn unvollständige Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrgestelle durch einen weiteren Hersteller vervollständigt werden sollen. Das Verfahren der Mehrstufen-Typgenehmigung ist komplex und erfordert eine gute Abstimmung zwischen den Herstellern der jeweiligen Stufe.

Nähere Informationen zum Mehrstufen-Verfahren finden Sie im Merkblatt zur Erteilung von Mehrstufen-Typgenehmigung für Fahrzeuge nach der Richtlinie 2007/46/EG (derzeit in Aktualisierung aber grundsätzlich anwendbar).

Typgenehmigungen im Mehrstufen-Verfahren erfordern meist einzelfallbezogene Beratung. Nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu uns auf.

Fahrzeuge (Pkw)
Telefon: +49 461 316-2421
421@kba.de
Fahrzeuge (Andere als Pkw)
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Merkblatt zur Erteilung von Mehrstufen-Typgenehmigungen für Fahrzeuge nach der Richtlinie 2007/46/EG (MMT)PDF, 317KB, Datei ist nicht barrierefrei