GSB 7.1 Standardlösung

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Typgenehmigungserteilung

Mit der Typgenehmigung bestätigt die Genehmigungsbehörde, dass ein in größerer Anzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge oder Fahrzeugteile den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten entspricht.

Die Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab.

Links zu:

EUR-Lex

UNECE

National

Als Genehmigungsbehörde ist das KBA nicht zuständig für Genehmigungen für Einzelfahrzeuge mit nationaler Geltung sowie für die Genehmigung nachträglicher Änderungen an bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen. Hierfür sind die nach Landesrecht benannten Behörden der Länder zuständig.

In Bezug auf automatisierte/autonome Fahrfunktionen sind die Zuständigkeiten ggf. abweichend.