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Aufgaben des Fahreignungsregisters

Im Fahreignungsregister (FAER) werden folgende Entscheidungen gespeichert:

  • Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Entscheidungen über Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem,
  • rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, soweit sie in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt ist und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde oder soweit ein Fahrverbot verhängt wurde,
  • rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte über Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind.

Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Das Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen beim Erreichen bestimmter Punktestände nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.

Nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag in das FAER. Es werden nur solche Zuwiderhandlungen im FAER gespeichert, die Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben.

Das Fahreignungsregister

  • übermittelt die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.
  • erteilt Auskünfte an den Betroffenen über die zu seiner Person eingetragenen Verkehrsverstöße.