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Abstand - kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder mit Kraftomnibussen mit Fahrgästen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
12.5Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,
Abstand weniger als
12.5.15/10 des halben Tachowertes1 PA112,50nein
12.5.24/10 des halben Tachowertes1 PA150nein
12.5.33/10 des halben Tachowertes1 PA240nein
12.5.42/10 des halben Tachowertes1 PA360nein
12.5.51/10 des halben Tachowertes1 PA480nein
12.6Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h,
Abstand weniger als
12.6.15/10 des halben Tachowertes1 PA112,50nein
12.6.24/10 des halben Tachowertes1 PA150nein
12.6.33/10 des halben Tachowertes2 PA240ja
12.6.42/10 des halben Tachowertes2 PA360ja
12.6.51/10 des halben Tachowertes2 PA480ja
12.7Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h,
Abstand weniger als
12.7.15/10 des halben Tachowertes1 PA150nein
12.7.24/10 des halben Tachowertes1 PA270nein
12.7.33/10 des halben Tachowertes2 PA360ja
12.7.42/10 des halben Tachowertes2 PA480ja
12.7.51/10 des halben Tachowertes2 PA600ja
15Mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t) oder Kraftomnibus mit Fahrgästen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten1 PB120nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).