GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
198Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als 
198.1.25 Prozent1 PB80nein
198.1.310 Prozent1 PB110nein
198.1.415 Prozent1 PB140nein
198.1.520 Prozent1 PB190nein
198.1.625 Prozent1 PB285nein
198.1.730 Prozent1 PB380nein
Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als
199.1.25 Prozent1 PB140nein
199.1.3 10 Prozent1 PB235nein
199.1.415 Prozent1 PB285nein
199.1.520 Prozent1 PB380nein
199.1.625 Prozent1 PB425nein
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als
198.2.4 20 Prozent1 PB95nein
198.2.525 Prozent1 PB140nein
198.2.630 Prozent1 PB235nein
Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als
199.2.420 Prozent1 PB95nein
199.2.525 Prozent1 PB140nein
199.2.630 Prozent1 PB235nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).