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Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (§ 24c StVG)

(Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
243In der Probezeit nach § 2a
Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter Wirkung eines solchen Getränks angetreten
1 PA250nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe".
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).