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Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
79Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit Ladung mehr als 4,20 m betrug1 PB70nein
80An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren
80.1... - mit Gefährdung1 PA75nein
82Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet1 PA75nein
83Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren (soweit nicht Straftat) ***)    
83.1... in einer Ein- oder Ausfahrt1 PA75nein
83.2... auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen1 PA130nein
83.3... auf der durchgehenden Fahrbahn2 PA200ja
85Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt1 PB70nein
87aMit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt1 PB80nein
88Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt1 PA75nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe".
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

***) Anmerkung der Redaktion