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Bahnübergänge

(Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
244Beim Führen eines Kraftfahrzeuges einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert2 PA700ja
245Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert1 PA350nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).