Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen
(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
BKat-Nr. *) | Delikt | Punkte | FaP- Kategorie **) | Regelsatz EURO | Fahrverbot |
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201 | Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen waren und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausgewiesen waren | 1 P | B | 60 | nein |
202 | ... als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 1 P | B | 75 | nein |
*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe".
A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).