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Halten und Parken

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
51a.1Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten
… mit Behinderung

1 P

B

70

nein
51a.2… mit Gefährdung1 PB80nein
51a.3… mit Sachbeschädigung1 PB100nein
51b.3An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist1 PB100nein
52a.1Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
… mit Behinderung

1 P

B

70

nein
52a.2… länger als eine Stunde1 PB70nein
52a.2.1… mit Behinderung1 PB80nein
52a.3… mit Gefährdung1 PB80nein
52a.4… mit Sachbeschädigung1 PB100nein
53.1Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert1 PB100nein
54a.1Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten
… mit Behinderung

1 P

B

70

nein
54a.2… mit Gefährdung1 PB80nein
54a.3… mit Sachbeschädigung1 PB100nein
58.1In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
… mit Behinderung

1 P

B

80

nein
58.1.1… mit Gefährdung1 PB90nein
58.1.2… mit Sachbeschädigung1 PB110nein
58.2länger als 15 Minuten1 PB85nein
58.2.1… mit Behinderung1 PB90nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe".
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).