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Ladung

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
102Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können
102.1... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern1 PB60nein
102.1.1... mit Gefährdung1 PB75nein
102.2... bei anderen Kraftfahrzeugen bzw. ihren Anhängern
102.2.1... mit Gefährdung1 PB60nein
104Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug1 PB60nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe".
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).