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Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
92
92.1
92.2
An einer Haltestelle (Zeichen 224) an einem haltenden Omnibus des Linienverkehrs, einer haltenden Straßenbahn oder einem haltenden gekennzeichneten Schulbus nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichenden Abstand rechts vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war und Fahrgäste ein- oder ausstiegen, und dadurch einen Fahrgast gefährdet oder behindert (soweit nicht BKat-Nr. 11.1.6 bis 11.1.10; 11.2.6 bis 11.2.10; 11.3.5 bis 11.3.10) ***)1 PAb=60
g=70
nein
93Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle (Zeichen 224) nähert, überholt1 PA60nein
95
95.1
95.2
An einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem gekennzeichneten Schulbus, die an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielten und Warnblinklicht eingeschaltet hatten, nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichenden Abstand vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war, und dadurch einen Fahrgast gefährdet oder behindert (soweit nicht BKat-Nr. 11.1.6 bis 11.1.10; 11.2.6 bis 11.2.10; 11.3.5 bis 11.3.10) ***)1 PAb=60
g=70
nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

***) Anmerkung der Redaktion

b = behindert
g = gefährdet