GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB))

RSEB-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
110.3Als tatsächlicher Verlader Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten, und unverpackte gefährliche Gegenstände nicht durch geeignete Mittel gesichert, die in der
Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, sowie, wenn gefährliche Güter zusammen mit anderen Gütern befördert werden, nicht alle Güter in den Fahrzeugen oder Containern so gesichert oder verpackt, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird.
1 PB500nein
224.3Als Fahrzeugführer Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten, und unverpackte gefährliche Gegenstände nicht durch geeignete Mittel gesichert, die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, sowie, wenn gefährliche Güter zusammen mit anderen Gütern befördert werden, nicht alle Güter in den Fahrzeugen oder Containern so gesichert oder verpackt, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird1 PB300nein

*) RSEB-Nr. = Nummer der Durchführungsrichtlinie-Gefahrgut

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe".      A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).