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Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
214Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen    
214.1... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern1 PB180nein
214.2... bei anderen als in Nr. 214.1 genannten Fahrzeugen1 PB90nein
214.aFahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
214a.1... einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus1 PB180nein
214a.2... ein anderes als in Nr. 214a.1 genanntes Fahrzeug1 PB90nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).