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Straftaten

DeliktPunkte bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten SperreFaP-Kategorie *
Fahrlässige Tötung **3 
Fahrlässige Körperverletzung **3 
Nötigung3A
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr3B
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr3A

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 StGB)
durch Führen eines Fahrzeugs infolge

... Alkoholgenusses

... Genusses anderer berauschender Mittel

... geistiger oder körperlicher Mängel

 

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 2 StGB)
durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)

... Vorfahrtmissachtung

... Fehlverhalten beim Überholen

... Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

... zu schnelles Fahren

... Missachtung des Rechtsfahrgebotes

... Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

... nicht kenntlich machen haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge

3A
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort3A
Kraftfahrzeugrennen3A
Trunkenheit im Verkehr3A
Vollrausch3A
Unterlassene Hilfeleistung3A
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins3A
Kennzeichenmissbrauch3B
DeliktPunkteFaP-Kategorie *
Fahrlässige Tötung **, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist ***2 
Fahrlässige Körperverletzung **, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist ***2 
Nötigung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist ***2A
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ***2B
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr2A

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 StGB)
durch Führen eines Fahrzeugs infolge

... Alkoholgenusses

... Genusses anderer berauschender Mittel

... geistiger oder körperlicher Mängel

 

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 2 StGB)
durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)

... Vorfahrtmissachtung

... Fehlverhalten beim Überholen

... Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

... zu schnelles Fahren

... Missachtung des Rechtsfahrgebotes

... Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

... nicht kenntlich machen haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge

2A
Kraftfahrzeugrennen, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist2A
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort2A
Trunkenheit im Verkehr2A
Vollrausch, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist ***2A
Unterlassene Hilfeleistung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist ***2A
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins2A
Kennzeichenmissbrauch, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist ***2B

*) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

**) Für die Bewertung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung bei Fahrerlaubnis auf Probe in Abschnitt A oder B der Anlage 12 zu § 34 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.

***) und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde.