Straftaten
Delikt | Punkte bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre | FaP-Kategorie * |
---|---|---|
Fahrlässige Tötung ** | 3 | |
Fahrlässige Körperverletzung ** | 3 | |
Nötigung | 3 | A |
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr | 3 | B |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | 3 | A |
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 StGB) ... Alkoholgenusses ... Genusses anderer berauschender Mittel ... geistiger oder körperlicher Mängel
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 2 StGB) ... Vorfahrtmissachtung ... Fehlverhalten beim Überholen ... Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen ... zu schnelles Fahren ... Missachtung des Rechtsfahrgebotes ... Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ... nicht kenntlich machen haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge | 3 | A |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 3 | A |
Kraftfahrzeugrennen | 3 | A |
Trunkenheit im Verkehr | 3 | A |
Vollrausch | 3 | A |
Unterlassene Hilfeleistung | 3 | A |
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins | 3 | A |
Kennzeichenmissbrauch | 3 | B |
Delikt | Punkte | FaP-Kategorie * |
---|---|---|
Fahrlässige Tötung **, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist *** | 2 | |
Fahrlässige Körperverletzung **, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist *** | 2 | |
Nötigung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist *** | 2 | A |
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr *** | 2 | B |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | 2 | A |
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 StGB) ... Alkoholgenusses ... Genusses anderer berauschender Mittel ... geistiger oder körperlicher Mängel
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 2 StGB) ... Vorfahrtmissachtung ... Fehlverhalten beim Überholen ... Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen ... zu schnelles Fahren ... Missachtung des Rechtsfahrgebotes ... Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ... nicht kenntlich machen haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge | 2 | A |
Kraftfahrzeugrennen, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist | 2 | A |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 2 | A |
Trunkenheit im Verkehr | 2 | A |
Vollrausch, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist *** | 2 | A |
Unterlassene Hilfeleistung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist *** | 2 | A |
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins | 2 | A |
Kennzeichenmissbrauch, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist *** | 2 | B |
*) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
**) Für die Bewertung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung bei Fahrerlaubnis auf Probe in Abschnitt A oder B der Anlage 12 zu § 34 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.
***) und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde.