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Überholen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
17Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt1 PA100nein
18Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt1 PA80nein
19Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage (soweit nicht BKat-Nr. 21; 21.1) ***)1 PA100nein
19.1... und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3 StVO (an einem Bahnübergang)) ***) nicht beachtet1 PA150nein
19.1... und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet1 PA150nein
19.1... und dabei Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt1 PA150nein
19.1.1... und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3 StVO (an einem Bahnübergang)) ***) nicht beachtet - mit Gefährdung2 PA250ja
19.1.1... mit Gefährdung (in den anderen Fällen der BKat-Nr. 19.1) ***)2 PA250ja
19.1.2... und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3 StVO (an einem Bahnübergang)) ***) nicht beachtet - mit Sachbeschädigung2 PA300ja
19.1.2... mit Sachbeschädigung (in den anderen Fällen der BKat-Nr. 19.1) ***)2 PA300ja
21Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug1 PA120nein
21.1... mit Gefährdung2 PA200ja
21.2... mit Sachbeschädigung2 PA240ja
22Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet1 PA80nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

***) Anmerkung der Redaktion