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Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

Weitergehende Informationen enthält die Anlage VIII zu § 29 StVZO

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
186.1.3Als Halter ein Fahrzeug, das nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabschnitten einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt: Bei einer Überschreitung des Vorführtermins um
... mehr als 4 bis zu 8 Monate
1 PB60nein
186.1.4... mehr als 8 Monaten1 PB75nein
186.2.3andere als in Nr. 186.1.3 genannten Fahrzeuge bei einer Überschreitung des Vorführtermins um
... mehr als 8 Monaten
1 PB60nein
187aBetriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet1 PB60nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).