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Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
189Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl    
189.1der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war    
189.1.1... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen1 PB180nein
189.1.2... bei anderen als in Nummer 189.1.1 genannten Fahrzeugen1 PB90nein
189.2das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen    
189.2.1... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern1 PB270nein
189.2.2... bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Fahrzeugen1 PB135nein
189.3die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt    
189.3.1... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern1 PB270nein
189.3.2... bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Fahrzeugen1 PB135nein
189aAls Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
189a.1... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen1 PB270nein
189a.2... bei anderen als in Nr. 189a.1 genannten Fahrzeugen1 PB135nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).