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Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen - Radfahrer

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
132aAls Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt1 PA60nein
132a.1... mit Gefährdung1 PA100nein
132a.2... mit Sachbeschädigung1 PA120nein
132a.3... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen1 PA100nein
132a.3.1... mit Gefährdung1 PA160nein
132a.3.2... mit Sachbeschädigung1 PA180nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". 
     A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).