GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Fahreignungsregister (FAER)

Im FAER werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.
 

Quelle:KBA

Möchten Sie eine Auskunft zu Ihrem Punktestand beantragen?

Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Kontakt

Um uns per E-Mail zu kontaktieren, benutzen Sie bitte das Kontaktformular