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Fahrtenschreiberkartenregister (FKR)

Das FKR dient der Speicherung von Fahrtenschreiberkarten (z. B. Fahrerkarten), die zur Bedienung des Fahrtenschreibers in Lastkraftwagen (Lkw) und Bussen benötigt werden.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Fahrtenschreibers wird im Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrtenschreiberkartenregister über alle ausgegebenen Karten (Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte und Kontrollkarte) geführt.

Quelle:KBA

 
Es dient hauptsächlich der Speicherung von Fahrerkarten, die vom Lkw- und Busfahrpersonal zur Bedienung des Fahrtenschreibers benötigt werden. Dadurch wird eine zuverlässige Aufzeichnung und Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals ermöglicht. In diesem Zusammenhang sind weitere Arten von Fahrtenschreiberkarten erforderlich, deren Daten ebenfalls im Register gespeichert werden: Kontrollkarten, Unternehmenskarten, Werkstattkarten.

Durch die zentrale Registrierung wird sichergestellt, dass das Fahrpersonal nur im Besitz einer Fahrerkarte ist.

Es werden Auskünfte an berechtigte Stellen im Inland und über das europäische Auskunftssystem TACHOnet auch an ausländische Stellen erteilt.

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