Fahrerlaubnisklassen in Deutschland vor dem 01.01.1999
Fahrerlaubnisklassen in Deutschland vor dem 01.01.1999
Klasse (eingeschlossene Klassen) | Fahrzeugart | weitere Bedingungen |
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1 (1a, 1b, 4, 5) | Krafträder |
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1a (1b, 4, 5) | Krafträder |
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1b (4, 5) | Leichtkrafträder |
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2 (3, 4, 5) | Lkw |
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3 (4, 5) | Pkw | alle Kfz, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören:
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4 (5) | Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor |
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5 | Krankenfahrstühle, Zug- oder Arbeitsmaschinen |
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Weitere Rechte in Deutschland vor dem 01.01.1999
Besonderheiten |
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen (mehr als 8 Fahrgastplätze) dafür sind die neuen Klassen D und D1 eingerichtet |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen - bleibt unverändert |
Prüfung für Mofa (= Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h) - bleibt unverändert |
Die neuen Fahrerlaubnisklassen bei Umstellung ergeben sich aus Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Besitzstände aus den bisherigen Klassen bleiben erhalten.
- Es gibt ohne Umtausch des Führerscheins auch die zusätzlichen Rechte aus den vergleichbaren neuen Klassen ab 19.01.2013.