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Fahrerlaubnisklassen

Quelle:Bundesdruckerei

Zum 1. Januar 1999 wurde in Deutschland ein neuer Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Damit wurden die früheren nationalen Klassen durch die einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E ersetzt. Die Fahrerlaubnis kann in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein grundsätzlich ohne Umtausch genutzt werden. Damit entfällt die frühere Pflicht zum Umtausch des Führerscheins bei Wohnsitzwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen.

Seit 19. Januar 2013 wird die nächste Generation der Kartenführerscheine ausgegeben. Diese Führerscheine sind in der Gültigkeit als Dokument auf 15 Jahre befristet. Die Verlängerung erfolgt bei Pkw- und Motorradfahrern weiterhin ohne Gesundheitsuntersuchung oder sonstige Prüfungen.

Auf Grund von Vorgaben der Europäischen Union sind die unterschiedlichen Führerscheine in den EU-Ländern bis zum 19.01.2033 auf das am 19.01.2013 eingeführte einheitliche Muster umzustellen. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten deutschen Führerscheine sind daher bei der für den aktuellen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) nach folgendem Zeitplan umzutauschen:

Vor 1999 ausgestellte Führerscheine (Papierführerscheine)
Geburtsdatum vor 1953Umtausch bis 19.01.2033
Geburtsdatum 1953 bis 1958Umtausch bis 19.01.2022
Geburtsdatum 1959 bis 1964Umtausch bis 19.01.2023
Geburtsdatum 1965 bis 1970Umtausch bis 19.01.2024
Geburtsdatum 1971 und jünger Umtausch bis 19.01.2025
Von 1999 bis 18.01.2013 ausgestellte Führerscheine (alte Kartenführerscheine)
Ausstellungsjahre 1999 bis 2001Umtausch bis 19.01.2026
Ausstellungsjahre 2002 bis 2004Umtausch bis 19.01.2027
Ausstellungsjahre 2005 bis 2007Umtausch bis 19.01.2028
Ausstellungsjahr 2008Umtausch bis 19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009Umtausch bis 19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010 Umtausch bis 19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011 Umtausch bis 19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013Umtausch bis 19.01.2033

Die Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen sind nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.

Fahrerlaubnisklassen

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt seit dem 1. Januar 1999 das Zentrale Fahrerlaubnisregister. Dieses Register speichert alle fahrerlaubnisrelevanten Daten.